Schmitt-Computersteuerungen, denn auf den Service kommt es an ....

GDPdU – worum geht es da eigentlich?

GDPdU – eine einfache Erklärung

Der Begriff GDPdU bedeutet "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen". Oder einfacher und einprägsamer: "Gib dem Prüfer Deine Unterlagen".

Bereits seit dem 01.01.2002 müssen Betriebe alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind, während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahren. Am 14.11.2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften mittels PC-Kassen bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten der digitalen Unterlagen deutlich verschärft wurden. Hier hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die fast 20 Jahre alten Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) zum 01.01.2015 durch die GoBD ersetzt.

 Ab wann gilt das "Gesetz"?

Ab 2016 wird es zum "Gesetz für Alle": In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 wird bei älteren Systemen, denen die technische Voraussetzung zur Umsetzung fehlt, der Einsatz nicht beanstandet werden.

BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (Seite 3)

 Für Ihre Solariensteuerung „TanOffice 5/6“ bedeutet das:

Soweit Ihr Gerät bauartbedingt den in diesem Schreiben niedergelegten gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, wird es nicht beanstandet, solange Sie dieses Gerät längstens bis zum 31. Dezember 2016 in Ihrem Betrieb einsetzen. Das setzt aber voraus, dass technisch mögliche Softwareanpassungen durchgeführt werden müssen,  um die in diesem Schreiben konkretisierten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Da „TanOffice 5/6“ in seiner Grundform bereits seit 1998 in Sonnenstudios eingesetzt wird, konnten aus Kompatibilitätsgründen die vom BMF geforderten Eigenschaften bisher leider nur zum Teil realisiert werden.

 Ab 2016 kann nun auf die neue TanOffice Version 7 umgestellt werden, die dann sogenannte Fiskal-Module enthält. Diese Version ist bereits mit einem portugiesischen Fiskal -Modul ausgestattet und in Portugal  von den Finanzbehörden bereits geprüft und zertifiziert.

 Ein Fiskal-Modul für Österreich sowie für Deutschland ist bereits seit Anfang 2016 im Einsatz.

Somit kann TanOffice 7 ab 2016 alle BMF-Vorgaben für Deutschland erfüllen.

Download Verfahrensprotokoll TanOffice 7

Hier ein Auszug aus dem TanOffice7-Handbuch  GoBD-Export

 

Der Update-Preis beträgt für TanOffice-Versionen:

Erstinstallation vor 2016:      420,- zuzügl. MwSt  (Mit Supportvertrag 260,-)

Erstinstallation ab  2016:        55,- zuzügl. MwSt