Schmitt-Computersteuerungen, denn auf den Service kommt es an ....

Achtung! Wir sind umgezogen! neue Adresse, neue Telefonnummer!

die neue Adresse:

Schmitt-Computersteuerungen

Sponheimerstr. 8

56841 Traben-Trarbach

 

Tel. 06541 - 177 60 45

Fax 06541 - 177 60 39

 

 

KassensichV – ab 01.01.2020 Pflicht   (link zum Gesetz)

Aktuelle Informationen zur Firmenfortführung und Bankverbindung Mit großer Betroffenheit möchten wir mitteilen, dass Herr Walter Schmitt, Gründer und langjähriger Geschäftsführer der Firma Schmitt Computersteuerungen in Traben-Trarbach, leider verstorben ist. In seinem Sinne wird der Betrieb weiterhin durch das bestehende Team aufrechterhalten. Die offizielle Unternehmensnachfolge ist derzeit noch in Klärung – wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald diese final geregelt ist. Weiterführung durch das bestehende Team Um unseren Kundinnen und Kunden auch weiterhin den gewohnten Service zu bieten, führen wir den Geschäftsbetrieb aktuell nahtlos weiter. Ihre Ansprechpartner bleiben wie folgt: Technischer Support: Daniel Foth und Kevin Rupertus Kaufmännische Fragen: Frau Elke Hensler Wir danken für Ihr Vertrauen in dieser besonderen Situation.

Ab dem 1. Januar 2020 m�ssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Ab dem 1. Januar 2020 ist eine verpflichtende Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen. (Kassenbon Pflicht)

Am 31. Dezember 2022 endet die �bergangsregelung f�r elektronische Kassen, die nicht mit einer zertifizierten Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) nachger�stet werden k�nnen. Die �bergangsregelung gilt f�r alle Kassensysteme, die zwischen November 2010 und dem 31.Dezember 2019 angeschafft wurden.

Man muss jedoch beachten, dass die Einf�hrung manipulationssicherer Kassen mit Versp�tung kommt.

(laut Wirtschaftswoche vom 30.08.2019)  Den vollst�ndigen Bericht k�nnen Sie unter folgendem Link lesen:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesfinanzministerium-einfuehrung-manipulationssicherer-kassen-verzoegert-sich/24958846.html

+++ KassenSichV: Update +++

Spoiler: Die TSE muss erst bis 30. September 2020 implementiert werden, ab dann wird "beanstandet".

Im Schreiben des BMF vom 06.11.2019 (hier zumnachlesen) werden folgende Regelungen getroffen:

  • Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufr�stungen sind umgehend durchzuf�hren und die rechtlichen Voraussetzungen unverz�glich zu erf�llen.
  • Aber: Zur Umsetzung einer fl�chendeckenden Aufr�stung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des � 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme l�ngstens bis zum 30. September 2020 noch nicht �ber eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verf�gen.
  • Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung f�r Kassensysteme – DSFinV-K – findet bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, l�ngstens f�r den Zeitraum der Nichtbeanstandung, keine Anwendung.
  • Von der Mitteilung nachhierist bis zum Einsatz einer elektronischen �bermittlungsm�glichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen �bermittlungsm�glichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.

Das bedeutet:

  1. TSEs sind alsbald zu implementieren.
  2. Bis 30.09.2020 gibt es aber keine Sanktionen.
  3. Die Standards der DSFinV-K m�ssen erst ab dem Zeitpunkt der TSE-Implementierung, sp�testens aber ab 30.09.2019 erf�llt werden.
  4. Steuerpflichtige m�ssen die Meldung ans Finanzamt gem. � 146a Abs. 4 AO erst dann einbringen, wenn es ein Online-Formular daf�r geben wird.

 

 


GDPdU – worum geht es da eigentlich?  

GDPdU – eine einfache Erkl�rung Der Begriff GDPdU bedeutet "Grunds�tze zum Datenzugriff und zur Pr�fbarkeit digitaler   Unterlagen". Oder einfacher und einpr�gsamer: "Gib dem Pr�fer Deine Unterlagen".

Am 14.11.2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben ver�ffentlicht, in dem die Bestimmungen f�r die Aufzeichnung von Bargesch�ften mittels PC-Kassen bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsm�glichkeiten der digitalen Unterlagen deutlich versch�rft wurden.

 


Die UV-Schutzverordnung (UVSV) tritt 

– mit Ausnahme der Anwesenheitspflicht f�r Fachpersonal - 

am 01.Januar 2012 in Kraft. 

allle wichtigen Daten und Dokumente  k�nnen auch ausgedruckt werden.  

 

 

Kurze �bersicht:

 

                Erf�llung von Beratungs- und Informationspflichten (�7 (1).3 Anlage 1 UVSV)  

 

                Hauttypenbestimmung durch gesetzeskonformen Fragebogen (�4 (1).3 Anlage 1 UVSV)  

 

                Pers�nlicher Dosierungsplan (�4 (1).4 Anlage 5 UVSV)  

 

                �berwachung aller Br�unungen mit Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (�8 UVSV)  

 

                Unterst�tzung erforderlicher Fachkunde des Personals durch Beratungshilfen (�5 (1).1 UVSV)  

 

                Dokumentationspflichten (�8 (3)(4) UVSV)

 

Das UVSV-Modul kann ab sofort eingesetzt werden steht  im Download-Bereich zur Verf�gung.

Genaue Anleitungungen  finden Sie dort ebenfalls, sowie das aktuelle   TanOffice 6 Update


 

 

N�he zum Kunden steht bei uns an erster Stelle !
Unsere Dienstleistungen sind deshalb so erfolgreich, weil wir sie speziell f�r Sie und gemeinsam mit Ihnen durchf�hren.

�berzeugen Sie sich von unserer Kompetenz, Flexibilit�t und der langj�hrigen Erfahrung unserer Mitarbeiter.

          � Schmitt-Computerservice / last update 08.11.2019