Aktuelle Informationen zur Firmenfortführung und Bankverbindung
Mit großer Betroffenheit möchten wir mitteilen, dass Herr Walter Schmitt, Gründer und langjähriger Geschäftsführer der Firma Schmitt Computersteuerungen in Traben-Trarbach, leider verstorben ist.
In seinem Sinne wird der Betrieb weiterhin durch das bestehende Team aufrechterhalten. Die offizielle Unternehmensnachfolge ist derzeit noch in Klärung – wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald diese final geregelt ist.
Weiterführung durch das bestehende Team
Um unseren Kundinnen und Kunden auch weiterhin den gewohnten Service zu bieten, führen wir den Geschäftsbetrieb aktuell nahtlos weiter.
Ihre Ansprechpartner bleiben wie folgt:
Technischer Support:
Daniel Foth und Kevin Rupertus
Kaufmännische Fragen:
Frau Elke Hensler
Wir danken für Ihr Vertrauen in dieser besonderen Situation.
Ab dem 1. Januar 2020 m�ssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer
Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Ab dem 1. Januar 2020 ist eine verpflichtende Belegausgabe bei
elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen. (Kassenbon Pflicht)
Am 31. Dezember 2022 endet die �bergangsregelung f�r elektronische Kassen,
die nicht mit einer zertifizierten Technischen Sicherungseinrichtung (TSE)
nachger�stet werden k�nnen. Die �bergangsregelung gilt f�r alle Kassensysteme,
die zwischen November 2010 und dem 31.Dezember 2019 angeschafft wurden.
Man muss jedoch beachten, dass die Einf�hrung manipulationssicherer
Kassen mit Versp�tung kommt.
(laut Wirtschaftswoche vom 30.08.2019)
Den vollst�ndigen Bericht k�nnen Sie unter folgendem Link lesen:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesfinanzministerium-einfuehrung-manipulationssicherer-kassen-verzoegert-sich/24958846.html
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KassenSichV: Update +++
Spoiler:
Die TSE muss erst bis 30. September 2020
implementiert werden, ab dann wird "beanstandet".
Im Schreiben des BMF vom
06.11.2019 (hier
zumnachlesen) werden folgende Regelungen getroffen:
-
Die technisch notwendigen
Anpassungen
und Aufr�stungen sind umgehend durchzuf�hren
und
die
rechtlichen Voraussetzungen unverz�glich zu erf�llen.
-
Aber: Zur Umsetzung einer fl�chendeckenden Aufr�stung elektronischer
Aufzeichnungssysteme im Sinne des � 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn
diese elektronischen Aufzeichnungssysteme
l�ngstens
bis zum 30. September 2020
noch nicht �ber eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
verf�gen.
-
Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung f�r Kassensysteme – DSFinV-K
– findet bis zur Implementierung der zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung,
l�ngstens
f�r den Zeitraum der Nichtbeanstandung, keine Anwendung.
-
Von der Mitteilung nachhierist
bis zum Einsatz einer elektronischen �bermittlungsm�glichkeit abzusehen.
Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen �bermittlungsm�glichkeit wird
im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.
Das bedeutet:
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TSEs sind alsbald zu implementieren.
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Bis 30.09.2020 gibt es aber keine Sanktionen.
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Die Standards der DSFinV-K m�ssen erst ab dem Zeitpunkt der
TSE-Implementierung, sp�testens aber ab 30.09.2019 erf�llt werden.
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Steuerpflichtige m�ssen die Meldung ans Finanzamt gem. � 146a Abs. 4 AO erst
dann einbringen, wenn es ein Online-Formular daf�r geben wird.